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Onlinezugangsgesetz (OZG)

Das Onlinezugangsgesetz (OZG) ist ein deutsches Bundesgesetz, das Bund, Länder und Kommunen verpflichtet, ihre Verwaltungsleistungen über digitale Portale zugänglich zu machen. Ziel ist es, Bürgern sowie Unternehmen den Zugang zu Behördenleistungen zu erleichtern, in dem Anträge, Genehmigungen und andere Verwaltungsvorgänge vollständig online abgewickelt werden können, ohne dass ein persönliches Erscheinen notwendig ist.

Der technische Kern des OZG ist die Ende-zu-Ende-Digitalisierung von Verwaltungsprozessen: Nicht nur die Antragstellung selbst soll digital erfolgen, sondern der gesamte Prozess vom Eingang über die Bearbeitung bis zur Bescheiderteilung. Dies erfordert eine durchgängig digitale Infrastruktur in den Behörden, die sowohl die eingesetzten IT-Systeme als auch die genutzten Endgeräte einschließt.

Für kommunale Verwaltungen und Landesbehörden bedeutet das OZG einen erheblichen Modernisierungsdruck, da viele Prozesse bislang papierbasiert oder nur teilweise digitalisiert sind. Behörden, die ihre Mitarbeitenden mit digitalen Arbeitsgeräten ausstatten, stehen dabei vor der Aufgabe, diese Geräte einheitlich zu konfigurieren, sicher zu betreiben und den datenschutzrechtlichen Anforderungen entsprechend zu verwalten, die mit der Verarbeitung von Bürgerdaten einhergehen.

Der entscheidende Erfolgsfaktor bei der OZG-Umsetzung ist die Verlässlichkeit der eingesetzten IT-Infrastruktur: Digitale Verwaltungsleistungen können nur dann vertrauenswürdig angeboten werden, wenn die Endgeräte der Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter einheitlich abgesichert, aktuell gehalten und im Falle eines Verlusts oder Defekts schnell wiederhergestellt werden können.

Die Digitalisierung von Verwaltungsleistungen stellt konkrete Anforderungen an Endgeräte und IT-Infrastruktur, die sich nur dann dauerhaft erfüllen lassen, wenn behördliche Geräte zentral und sicher verwaltet werden.